Diese Beschwerderichtlinie ist gilt ab 21.04.2020.
Reklamation
Welche
Waren können reklamiert werden?
Man
kann nur die Ware reklamieren, die auf Internetseiten des elektronischen
Geschäfts des Verkäufers oder direkt in der Betriebsstätte des Verkäufers
gekauft wird, die die von dem Hersteller, dem Lieferanten oder dem Verkäufer
verursachten Schäden aufweist und auf die sich Garantie bezieht.
Reklamationsanwendung
Wenn
die Ware Schäden aufweist, hat der Verkäufer das Recht, die Reklamation in der
Betriebsstätte des elektronischen Geschäftes des Verkäufers zur Geltung
bringen, indem er das Antragsformular ausfüllt und dem Verkäufer zustellt.
Das
Reklamationsverfahren auf die Ware, die objektiv an den Verkäufer geliefert
werden können, beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die folgenden Bedingungen
erfüllt:
·
das Reklamationsformular wird dem Verkäufer zugestellt, und zwar
persönlich oder durch die elektronische Post (durch die E-Mail:
info@de-lift.de)
·
Lieferung der reklamirten Waren einschließlich des Zubehörs an
den Verkäufer an die Adresse des Service-Standorts, die auf dem Antragsformular
angegeben ist
Das
Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv nicht an den Verkäufer geliefert
werden können, beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die folgenden Bedingungen
erfüllt:
·
Zustellung des Antragsformulars an den Verkäufer persönlich oder
per E-Mail (per E-Mail)
·
die Warenuntersuchung wird von der Person durchgeführt, die von
dem Verkäufer bestimmt wird und über die Prüfung eine schriftliche Bestätigung
ausstellt und an den Käufer weiterleitet
Reklamationsverfahren
Der
Verkäufer gibt am Eröffnungstag des Reklamationsverfahrens dem Käufer den
Reklamationsannahmebeleg in der von dem Verkäufer bestimmten passenden Form, wo
er Warenschäden und den Tag der Reklamationsverfahrenseröffnung anführen soll.
Dieser Beleg dient dem Käufer als Beleg zum Wiederabholen der beanstandeten
Ware.
Falls
der Verkäufer oder die das Warenservice durchführende dritte Person
entscheidet, dass die Reklamation nicht berechtigt ist, liefert der Verkäufer
die Ware auf eigene Kosten auf die fachmännische Beurteilung von dem Kenner,
der autorisierten oder der akkreditierten Person. Falls Fachbeurteilung
enthalten wird, dass die Warenreklamation von dem Käufer nicht berechtigt ist,
dass für die Ware nicht der Verkäufer verantwortlich ist oder dass die Ware
keine Schäden hat (weiter nur „die unberechtigte Reklamation“), trägt der
Käufer selbst alle Kosten:
·
des Verkäufers
·
der dritten Service leistenden Person und des Kenners
·
die Kosten, besonders für den Warenversand zwischen dem Käufer,
Verkäufer, der dritten Warenservice leistenden Person und dem Kenner, der
autorisierten oder akkreditierten Person (weiter nur „die Kosten von der
unberechtigten Reklamation“).
Innerhalb
von 10 Tagen nach Absendung der Kostenliste aus einer unberechtigten
Reklamation ist der Käufer verpflichtet, laut der Rechnung, alle entstandenen
Kosten dem Verkäufer zu zahlen.
Wenn die Garantie nicht
beansprucht und gekündigt werden kann
Der
Käufer ist nicht berechtigt, die Garantie auf Schäden geltend machen, auf die
er von dem Verkäufer in der Zeit bekannt gemacht wurde, wann der Vertrag
geschlossen wurde, oder von denen er mit Bezugnahme auf Umstände wissen musste,
zu denen der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Der
Garantieanspruch auf Geltendmachung bei dem Verkäufer von dem Käufer geht
unter:
·
wenn er den Bezahlungsbeleg, den Lieferschein oder den
Garantieschein, das Zubehör oder die Warendokumentation nicht vorgelegt hat.
·
wenn er offensichtliche Schäden bei der Warenübernahme nicht
gemeldet hat.
·
wenn die Warengarantiefrist vergangen ist.
·
durch die von dem Käufer verursachte mechanische
Warenbeschädigung.
·
wenn die Ware in den Bedingungen benutzt wurde, die mit ihrer
Feuchtigkeit, mit chemischen und mechanischen Einflüssen dem natürlichen Milieu
nicht entsprechen.
·
durch die unfachmännische Behandlung, Bedienung oder
Warenvernachlässigung.
·
durch die Warenbeschädigung mit der übermäßigen Belastung oder
Benutzung, im Widerspruch mit den Bedingungen, die in der Dokumentation
angeführt werden, mit den allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder
Versicherungsvorschriften, die in der ČR geltend sind.
·
durch die Warenbeschädigung von den unvermeidbaren oder
unvorhersehbaren Ereignissen.
·
durch unfachmännischen Eingriff, durch Wasser-, Feuerbeschädigung,
der statischen oder atmosphärischen Energie oder durch einen anderen Eingriff
der höheren Macht.
·
durch einen unberechtigten Eingriff oder Warenanpassung und
durch den Wareneingriff der dazu unberechtigten Person.
Termin der Reklamationserledigung
Der
Verkäufer erledigt die Reklamation im Termin innerhalb von 30 Tagen von der
Eröffnung des Reklamationsverfahrens, von dem er dem Käufer einen schriftlichen
Beleg ausgibt.
Reklamationserledigungsart
Wenn
es um einen beschädigten Schaden handelt, wird die Reklamation durch folgende
Weise erledigt werden:
·
der Verkäufer versichert, dass der Schaden beseitigt wird
·
wenn der Schaden nicht beseitigt werden kann, tauscht der
Verkäufer die beschädigte Ware aus (wie man die Reklamationserledigungsart
bestimmt, hängt es von der Entscheidung des Verkäufers ab und der Käufer kann
die Erledigungsbestimmung seiner Reklamation nicht beanspruchen)
Wenn
es sich um einen Schaden handelt, den man nicht beseitigen kann, oder um einen
sich mehrmals wiederholten beseitigbaren Schaden, oder um mehrere verschiedene
Schäden, die das verhindern, dass die Ware rechtmäßig als schadenlos benutzt
werden könnte, erledigt der Verkäufer die Reklamation folgend:
·
wenn man die Ware für eine andere Ware, funktionell, der
gleichen oder besseren technischen Parameter austauscht.
·
falls der Verkäufer den Warenaustausch für eine andere Ware
nicht durchführen kann, erledigt er die Reklamation so, dass er eine Gutschrift
auf die Mangelware ausstellt.
Für
Reklamationszwecke wird für den sich mehrmals wiederholten beseitigbaren
Schaden gehalten, wenn der Schaden mehr als zweimal vorkommt. Für
Reklamationszwecke werden für mehrere verschiedene beseitigbare Schäden solche
betrachtet, wenn mehrere als drei verschiedene beseitigbare Schäden gleichzeitig
vorkommen.
Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, die Mangelware durch die gleichartige mit
den vergleichbaren technischen Parametern zu ersetzen.
Über
das Reklamationsergebnis wird der Käufer telefonisch oder per E-Mail informiert
werden. Die Ware fährt der Käufer auf eigene Kosten oder er nutzt den Versand,
den der Verkäufer versichert. Es handelt sich um einen bezahlten Dienst und die
Ware wird so gegen Nachnahme im Voraus bestimmten Preis geliefert.
Garantiefrist
24/12
Monate*
Hubwagen
+ Hochhubwagen + Hebebühnen und – tische (neue Ware):
60 Monate auf Stahlmaschinenrahmen (die an die IN kaufenden Kunden, die anderen Verbraucher).
12 Monate auf die übrigen Maschinenteile.
Garantiefrist
beginnt ab dem Tag zu laufen, wann der Käufer die Ware übernommen hat.
Diese
Reklamationsordnung gilt für alle Fälle, außer denjenigen Fällen, wann die
anderen Garantie- und Reklamationsbedingungen im Kaufvertrag vereinbart wurden.